
Die Gremien
Wie ist die Stadtteil-Stiftung Hemelingen aufgebaut? Was verbirgt sich genau hinter den einzelnen Gremien und ihren Aufgaben? Und am wichtigsten: Wer sind die Menschen, die Zeit und Engagement in die gemeinnützige Stiftungsarbeit stecken? Erfahren Sie mehr.
Mitglieder des Vorstands:
- Ullrich Höft als Vorstandsvorsitzender
- Jutta Behnke-Ewald als stellvertrende Vorsitzende (Bürgerhaus Mahndorf e.V.)
- Harald Grote als stellvertrender Vorsitzender / Schriftführer
- Andreas Kalmus-Gohr als Schatzmeister
Mitglieder des Kuratoriums:
- Jobst von Schwarzkopf (Vorsitzender)
- Werner Scholz (stellv. Vorsitzender)
- Sabine Bonjer (Bremer Heimstiftung)
- Gabriele Bredow
- Gaby Dönselmann (Förderverein Familienzentrum Mobile e.V.)
- Ines Furche
- Wilhelm Hinners
- Henrike Neuenfeldt
- Gudrun Schemel
Die Struktur der Stadtteil-Stiftung Hemelingen untergliedert sich in die Stiftungsversammlung, das Stiftungskuratorium und den Stiftungsvorstand.
VERSAMMLUNG bestehend aus Gründungs- und Zustiftern wählt das Stiftungskuratorium Sitzungen mindestens einmal jährlich |
KURATORIUM fünf bis neun Mitglieder wählt den Vorstand wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke
|
VORSTAND drei bis fünf Mitglieder vertritt und führt die Stiftung berichtet dem Stiftungskuratorium halbjährlich
|
S A T Z U N G |
Die Stiftungsversammlung besteht aus sämtlichen Gründungs- und Zustiftern und sie wählt das Stiftungskuratorium. Die Teilnehmer der Stiftungsversammlung treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung. Im Allgemeinen sind diese Stiftungsversammlungen öffentlich.
Das Stiftungskuratorium besteht aus mindestens fünf und maximal neun Personen, die von der Stiftungsversammlung gewählt werden. Im Stiftungskuratorium sollte jeder Ortsteil vertreten werden. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Das Stiftungskuratorium wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus der eigenen Mitte. Zusätzlich wählt es den Vorstand der Stiftung, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter sowie die Schatzmeisterin oder den Schatzmeister. Neben der Entlastung des Vorstandes ist das Stiftungskuratorium verantwortlich für die Überwachung und die Einhaltung der Stiftungszwecke, die Genehmigung des Wirtschaftsplans sowie die Verwendung der Stiftungsmittel. Das Stiftungskuratorium wird mindestens halbjährlich vom Stiftungsvorstand über die Aktivitäten der Stiftung informiert.
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen und wird vom Stiftungskuratorium gewählt. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre. Der Stiftungsvorstand vertritt und führt die Stiftung. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungskuratoriums und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Der Stiftungsvorstand berichtet dem Stiftungskuratorium mindestens halbjährlich über die Aktivitäten der Stiftung.